Für Unternehmen

AUSGLEICHSABGABE

§

Wie Sie sicher wissen, hat der Gesetzgeber alle Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Für jeden dieser nicht entsprechend besetzten „Pflichtplätze“ muss der Arbeitgeber eine monatliche Ausgleichsabgabe entrichten: Die Höhe der Ausgleichsabgabe staffelt sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

Ihr Vorteil: Sie können 50 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn Sie uns als gemeinnütziges Unternehmen mit der Durchführung von Arbeiten beauftragen. Wir weisen die erbrachte Arbeitsleistung von unseren Mitarbeitern auf unseren Rechnungen gesondert aus.

Erfahren Sie hier mehr zur Höhe der Ausgleichsabgabe und den gesetzlichen Bestimmungen: Zentrum Bayern Familie und Soziales